Befähigte Person von Regalanlagen in Unternehmen

In der Baubranche gelten Regale als raumbildende Ausbauten und unterliegen damit einer besonderen Prüfung. Mit welchen Seminaren man eine befähigte Person für Regale wird und welche Befähigungen damit gewonnen werden, wird in folgendem Beitrag erläutert.

Welche Regale sind prüfpflichtig?

Der Gesetzgeber ist insbesondere in der Baubranche sehr genau, was die Prüfung verschiedener Gewerke angeht. In der Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) wird geregelt, welches Mobiliar zu raumbildenden Ausbauten gehört und ob diese prüfpflichtig sind. Ortsfeste Lagerregale aus Stahl wie Fachbodenregale, Palettenregale, Einfahrregale, Push-Back-Regale, Durchlaufregale, Kragarmregale und Mehrgeschossanlagen gehören in den meisten Fällen dazu. Die Lagereinrichtung soll von einer befähigten Person, einem fachkundigen Regalinspekteur, einmal im Jahr geprüft werden.

Was ist eine befähigte Person für Regalanlagen?

Das wird seit dem 01. August 2009 in der DIN EN 15635 geregelt. Zur Kontrolle von prüfpflichtigen Lagerregalen sind nur ausgebildete Regalinspekteure befugt. Der ausgebildete Regalinspekteur ist dabei so definiert, dass er sachkundig ist und die geltenden Vorschriften, Gesetze und Verordnungen der Berufsgenossenschaften kennt. Um ein zertifizierter Regalinspekteur zu werden, muss eine Ausbildung mit einer Prüfung als Abschluss bestanden werden.

Alles rund um die Ausbildung zum Regalinspekteur

Die Ausbildung zum Regalinspekteur befähigt dazu, prüfungspflichtige Regale im Rahmen der jährlichen Inspektion auf Beschädigungen, Deformationen und fehlende Teile zu untersuchen. Zusätzlich wird man neben der Durchführung der Prüfung auch zur Protokollierung der Ergebnisse befähigt. Dadurch kann sich ein Unternehmen von externen Prüfungsdienstleistern unabhängig machen und sich den kostspieligen Service sparen, sobald er einen Lagerinspekteur unter den eigenen Mitarbeitern hat. Um die Verantwortung als Regalinspekteur gerecht zu werden, gibt es viele verschiedene Anbieter, welche gemäß der DGUV Regel 108-007 das notwendige Wissen für eine rechtskonforme Regalinspektion und Protokollierung vermitteln. Dabei werden unter anderem Inhalte vermittelt wie die Anforderungen an Regalinspekteure, die Anforderungen an Regalanlagen, rechtliche Grundlagen, Gefährdungsbeurteilung und Schadensabwendung.
Diese Ausbildung ist besonders wertvoll für Mitarbeitende eines Lagers oder Fachkräfte für Sicherheit und Instandhaltung.

Die Regalprüfung

Prüfpflichtige Regale werden ebenfalls nach der DIN EN 15635 geprüft. Darin werden der Umfang und der Ablauf der Kontrolle der Lagereinrichtung vorgegeben. Zusätzlich wird eine systematische und regelmäßige Prüfung der Regale als Arbeitsmittel durch die Betriebssicherheitsverordnung festgelegt. Dabei wird eine Vielzahl von Punkten geprüft. Neben einer visuellen Inspektion der Regale vor Ort, wird die Einhaltung der Anforderungen der Berufsgenossenschaft geprüft. Zudem werden die Regale und alle Bauteile auf Schäden überprüft, was mit einer Kennzeichnung von beschädigten Bauteilen einhergeht. Mittels eines Protokolls wird der Ablauf der Regalinspektion schriftlich festgehalten. In diesem Protokoll werden außerdem Maßnahmen zur Beseitigung von eventuellen Schäden festgehalten. Dabei sollte die Prüfung nutzungsorientiert verfahren, das heißt die Prüfung sollte sich an der Nutzung des Regals orientieren.

Mit der Ausbildung von befähigten Personen für Regale und dem Bestehen der Vorschriften der DIN EN 15635, wird eine sichere Arbeitsumgebung und eine tadellose Funktion von Regalen als Arbeitsmitteln gewährleistet. Neben der Ausbildung zum Regalinspekteur gibt es auch die Ausbildung zum Regalprüfer, welche zur wöchentlichen Sichtkontrolle von Lagerregalen befähigt.