Die Natur ins Haus holen
Ein kleiner Garten hinter dem Haus, im besten Fall mit einer Terrasse ausgestattet, ist ein wunderbarer Ort der Entspannung und Erholung. Zumindest bei gutem Wetter. Auch wenn es einem Sprichwort zufolge kein schlechtes Wetter gibt, sondern nur unpassende Kleidung, so macht ein Abend bei Kerzenschein und einer Flasche Wein keinen Spaß, wenn großzügige Regenschauer mit von der Partie sind. Oft kommt dann der Wunsch nach einer Markise auf, die Schutz vor Regen und Sonne gleichermaßen bieten kann. Aufgrund ihrer Konstruktion sind Markisen allerdings auch relativ pflegeintensiv und fehleranfällig. Wird die Markise beispielsweise im feuchten Zustand eingefahren, kann die Textilbahn anfangen zu modern oder schimmeln, und an windigen Tagen ist es ebenfalls besser, die Markise nicht auszufahren.
Eine Überdachung schützt auch an windigen Tagen
Eine Markise ist also nicht der Weisheit letzter Schluss. Überdachungen kommen diesem Ideal schon deutlich näher. Durch ihre feste Konstruktion, meist aus Aluminium als Trägermaterial und Glas für die Abdeckung, ist sie ganzjährig nutzbar, unabhängig von den gerade herrschenden Wetterbedingungen. Hochwertige Modelle wie etwa die der Serie Terrado GP 5100/5110 von Klaiber bieten viele Zusatzfunktionen, von der eingebauten Markise für den Sommer bis zum Heizstrahler für Winterabende. Durch eine pfiffige Konstruktion wird dabei auch für Luftzirkulation gesorgt, so dass sich unter der Überdachung kein Hitzestau bildet. Regenwasser wird elegant innerhalb der Trägerkonstruktion abgeleitet. Das sorgt zudem für rasches Trocknen der Konstruktion nach einem Regenguss – so haben Moder und Schimmel keine Chance, Fuß zu fassen.
Warum dann nicht gleich einen Wintergarten?
Es gibt einige Gründe, eine Überdachung dem Wintergarten vorzuziehen. Neben dem Kostenfaktor und der Einschränkung in der Nutzung des Gartens ist für einen Wintergarten in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich, da es sich um einen geschlossenen Raum handelt. Hingegen sind Überdachungen meist genehmigungsfrei, die gesetzlichen Regelungen unterscheiden sich allerdings je nach Bundesland. Im Zweifelsfalle hilft das örtliche Bauamt weiter, denn auch wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist, gilt dennoch das Baurecht. Ist diese Hürde genommen, steht dem Abend auf der Terrasse zukünftig auch bei schlechtem Wetter nichts mehr im Wege.