Elektrische Garagentorantriebe bieten Eigenheimbesitzern Sicherheit und Komfort. Was oft nicht bekannt ist: Die Anlagen müssen gewartet werden, damit der Betreiber seine Verkehrssicherungspflicht erfüllt. Regelmäßige Überprüfungen schützen vor Schäden und Haftungsansprüchen durch Unfälle.
Die Verkehrssicherungspflicht
Wird eine dritte Person durch nicht betriebssichere Einrichtungen eines Gebäudes verletzt oder geschädigt, dann haftet der Hausbesitzer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht. Vermeiden lassen sich derartige Ansprüche, wenn der Eigenheimbesitzer insbesondere elektrische Anlagen regelmäßig warten lässt. Dies gilt auch für die elektrischen Garagentorantriebe, wie sie auf hoermann.de in verschiedenen Ausführungen zu finden sind.
Pflichten des Hausbesitzers
Welche Pflichten für den Hausbesitzer im Bereich der sogenannten kraftbetriebenen Türen oder Tore gelten, hat der Industrieverband Tore, Türen, Zargen in einer Verbandsrichtlinie dargelegt:
- Wer eine Toranlage betreibt, ist für den sicheren Betrieb in vollem Umfang verantwortlich.
- Für gewerbliche aber auch private Anlagen gilt die rechtliche Pflicht des Betreibers, für einen ordnungsgemäßen und sicheren Zustand zu sorgen.
- Für ältere Toranlagen gibt es keinen Bestandsschutz. Sie müssen auf den neuesten technischen Stand gebracht werden.
Auch im eigenen Interesse sollte der Hausbesitzer diesen Auflagen nachkommen. Denn nur eine gut funktionierende Anlage gewährleistet die Einbruchsicherheit für die Garage. Hinzu kommen die Folgen, die im Schadensfall auf den Betreiber zukommen.
Haftungsansprüche an den Betreiber
Wird durch eine Garagentoranlage eine dritte Person geschädigt, weil der Antrieb oder die Anlage nicht nach den gesetzlichen Vorgaben gewartet ist, dann haftet der Betreiber für alle entstandenen Schäden. Besonders gefährdet sind Kinder oder ältere Menschen. Vermeiden lassen sich Unfälle durch die Anlage und deren unangenehme Folgen durch einen Wartungsvertrag, der zusammen mit den bei der Wartung erstellten Protokollen als Nachweis für die ordnungsgemäße Überprüfung gilt. Kommt es dennoch zum Schaden, dann stellt dies ein wirksames rechtliches Mittel dar. Wartungsverträge können mit Handwerks- oder Montagebetrieben vereinbart werden. Diese müssen allerdings über die nötige Fachkenntnis im Bereich der Wartung von elektrischen Garagentorantrieben verfügen.